OcCC-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf betreffend der Kompensationspflicht von Gaskombikraftwerken
Für das OcCC ist es zentral, dass die globalen Temperaturen langfristig im Bereich von plus 2 bis 2.5°C stabilisiert werden. Somit sind global drastische Emissionsreduktionen unumgänglich. Zu bedenken ist, dass mit dem Betrieb eines Gaskombikraftwerkes im besten Fall (bei 100%-Kompensation) keine zusätzlichen Emissionen verursacht werden. Eine Emissionsreduktion wird in der Schweiz damit nicht erzielt. Für das OcCC ist primär entscheidend, dass die durch ein Gaskombikraftwerk allfällig entstehenden CO2-Emissionen zu 100% kompensiert werden müssen, wobei sich die Anschlussfrage stellt, wie diese Kompensationen zu realisieren sind. Das OcCC bevorzugt eine Ausland- kompensationslösung, die den Technologietransfer im Kraftwerksbereich fördert, da in diesem Sektor international ein hoher Bedarf an umweltverträglichen Investitionen besteht. Nach der auch von der Schweiz ratifizierten Kyoto- Supplementarity Regel sind 50% Auslandanteil allerdings das Maximum.
Quelle: OcCC Beratendes Organ für Fragen der Klimaänderung
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